
ELBWOOD Goldfeder, 18 Karat / 750, Roségold
Diese Feder besteht aus 18k/750er Roségold. Goldfedern sind die Königsklasse in der Welt der hochwertigen Füllfederhalter.
"Die ELBWOOD Goldfeder gleitet über das Papier wie ein Schiff durchs Meer." The Heritage Post 09/21
Die minimalistische Prägung mit dem ELBWOOD Signet zeigt neben der Karat-Angabe auch die Federstärke. Vier Federstärken von Extra Fein bis Breit stehen zur Auswahl.
Das große Iridiumkorn sorgt für einen geschmeidigen Ansatz der Tinte auf dem Papier. Die Feder schwingt mit weichem, harmonischem Duktus. Sie wird in akribischer Handarbeit geschliffen und getestet.
Die Schreibfeder wird exklusiv für ELBWOOD von der JoWo Berliner Schreibfeder GmbH angefertigt - eine der weltweit renommiertesten Manufakturen
dieser raren Kunst.
Federgröße: JoWo Nummer 6
Alle Gold- und Edelstahlfedern sind seit dem 01.01.2024 untereinander austauschbar.
Bei Fragen hierzu nehmen Sie gerne direkten Kontakt zu mir auf.
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Die Lieferzeit beträgt 5 - 10 Werktage.
Fertigungsdauer, Lieferzeit, Versandkosten & Zollgebühren
Jedes ELBWOOD - Schreibgerät wird von mir nach Bestellung handgefertigt. Eines nach dem anderen. Meine Produkte sind nicht vorgefertigt und die individuellen Auswahlwünsche des Bestellers (Material, Federart, Federstärke, Federfarbe etc.) sind maßgeblich für den Herstellungsprozesses. Aus diesem Grund sind die Schreibgeräte vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Ich werde keine neuen Bestellungen in 2025 mehr annehmen. Bestehende Aufträge arbeite ich ab und bereite ELBWOOD auf eine neue Ära 2026 vor.
Ich gewähre für jedes in meiner Manufaktur hergestellte Schreibinstrument eine lebenslange Garantie auf Fertigungs- oder materialbedingte Defekte.
Ab einem Objektwert von 400,- EURO versende ich weltweit versandkostenfrei.
Bei einem Versand in das Nicht-EU-Ausland können im Rahmen Ihrer Bestellung zusätzliche Steuern oder Kosten (z. B. Zölle) anfallen, die nicht über mich abgeführt bzw. von mir in Rechnung gestellt werden, sondern von Ihnen direkt an die zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden zu zahlen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den jeweils zuständigen Behörden.
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