THE ARTISAN AFFAIR - Teilnahmebedingungen
08.–09. November 2025
Mozartsäle Logenhaus, Hamburg
Veranstalter:
Frank Pressentin
ELBWOOD – The Hanseatic Penmaker
Sonnenweg 60, 22045 Hamburg
mobil: +49 (0)173-8089942
IBAN: DE98200505501098219270
Hamburger Sparkasse / BIC HASPDEHHXXX
info@elbwood.de | www.artisanaffair.de
Zulassung zur Veranstaltung
Interessierte Kunsthandwerker:innen, Designer:innen und gestaltende Künstler:innen bewerben sich über das Anmeldeformular. Der Veranstalter entscheidet über die Teilnahme, um die hohe Qualität der Ausstellung sicherzustellen. Grundvoraussetzung ist, dass die Gestaltung der Objekte und die handwerkliche Fertigung derselben in einer Hand liegt bzw. in transparent nachvollziehbaren handwerklichen Fertigungstechniken geschieht. Industriell gefertigte Objekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen! Nach Zulassung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Bestätigung samt Teilnahmebedingungen. Eine Anzahlung von 400 Euro zzgl. MwSt. ist innerhalb von 14 Tagen nach Zulassung und Übersendung der Rechnung fällig.
Ausstellungsfläche und Standgestaltung
Die Standardfläche beträgt 2m × 3m (6 m²) und umfasst einen Banketttisch (1,80 m × 0,8m) mit anthrazitfarbener 3-seitig geschlossener Stoffhusse sowie einer Grundbeleuchtung. (Stehlampe mit 3 LED-Spots)
Eigene Messestände können nach Absprache eingesetzt werden. Die Gestaltung eigener Stände ist mit dem Veranstalter abzustimmen. Eigene Beleuchtung darf aus Sicherheits-gründen nicht mitgebracht werden; zusätzliche Lichttechnik kann über den Veranstalter angemietet werden.
Aufbau ist am Freitag, 07. November 2025, ab 12:00 Uhr möglich.
Der Abbau beginnt am Sonntag, 09. November 2025, ab 18:00 Uhr.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 800 Euro zzgl. MwSt. für 6 m². Es ist möglich mehrere 6qm Felder zu buchen.
Eine Anzahlung von 400 Euro zzgl. MwSt. ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
Die Restsumme ist bis zum 31. Juli 2025 fällig.
Leistungen des Veranstalters
- Bereitstellung der gebuchten Standfläche inkl. Tisch, Husse und Grundbeleuchtung
- je 2 Freigetränke pro Tag im angrenzenden Restaurant (Kaffee, Tee, Wasser, Softgetränke)
- Bewerbung der Messe über verschiedene Kanäle (Presse, Social Media, Print)
- Bereitstellung von Einladungskarten für die Aussteller:innen zur Weitergabe an ihre Kund:innen
- Bereitstellung von Socialmedia-Paketen (Text und Bild) zur Bewerbung der Veranstaltung über die Kanäle der Aussteller (Instagram, Facebook, eigene Newsletter etc.)
- Erstellung eine Ebooks welches per QR-Code vor Ort als Veranstaltungskatalog abgerufen werden kann
- Jeder Aussteller erhält eine Doppelseite im Ebook. (Inklusive aktiver Links zur eigenen Homepage und Socialmedia)
- Jeder Aussteller wird auf der Landingpage der Messe mit einem Objekt und aktiver Verlinkung zur eigenen Homepage präsentiert (Ausstellervereichnis)
- Organisation und Durchführung der Artisan Talks während der Veranstaltung
- Vorhalten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Am Freitagabend findet wahrscheinlich eine Vernissage mit geladenen Gästen und Pressevertretern statt. Genaue Infos folgen.
Verpflichtungen der Aussteller:innen
- Zahlung der Teilnahmegebühr gemäß Rechnung
- Bereitstellung von druckfähigem Bild- und Textmaterial für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung: 1-2 Porträts (möglichst mit direktem Blick in die Kamera), 5 Bilder von Objekten (möglichst auf weißem Grund) - 300dpi / 2.848 x 4.288pixel
- Einwilligung zur Nutzung der bereitgestellten Materialien sowie von Materialien, die der Veranstalter eigenständig von der Aussteller-Homepage bezogen hat, um für die Veranstaltung zu werben. (Die Einwilligung zur Nutzung der Materialien erfolgt automatisch mit Zusage und Überweisung der Teilnahmegebühr. Der Veranstalter wird von eventuellen Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung bereitgestellter Materialien frei gesprochen.)
- Die Teilnahme an der geplanten Vernissage mit geladenen Gästen und Pressevertretern ist für Ausstellende obligatorisch.
Verkauf und Werbung
Direktverkauf am Stand ist ausdrücklich erwünscht.
Werbemaßnahmen sind auf den eigenen Stand zu beschränken. Nicht gestattet sind die Verteilung von Flyern außerhalb des Standes, unangemeldete Vorführungen oder parallele Veranstaltungen.
Brandschutz und Sicherheit
Materialien der Messestände müssen schwer entflammbar (zertifiziert nach B1) sein. Der Einsatz brennbarer Dekorationen ist untersagt.
Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden.
Hausrecht
Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Haftung
Für Ausstellungsstücke, Ausstattung oder persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen.
Höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt oder verschoben werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits entstandene Kosten können anteilig berechnet werden.
Rücktritt/Nichtteilnahme
Ein Rücktritt nach erfolgter Zusage ist nur bis zum 01. Juli 2025 kostenfrei möglich; die Anzahlung wird in diesem Fall erstattet.
Bei Rücktritt nach diesem Datum wird die Anzahlung nicht erstattet.
Nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr ist bei Rücktritt keine Erstattung mehr möglich.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Gerichtsstand ist Hamburg.